Wichtige Informationen aus dem Steueramt zur neuen Grundsteuer ab dem Veranlagungsjahr 2025
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, mit dem 01.01.2025 tritt die neue Rechtslage zur Erhebung der Grundsteuer A und B bundesweit in Kraft.
In Folge dessen werden ab Januar 2025 neu zu erlassende Bescheide an alle Grundstückseigentümer (sofern sie steuerpflichtig sind) ergehen. In diesen neuen Veranlagungsbescheiden wird es in der Regel inhaltlich und insbesondere zur Höhe der zukünftig zu entrichtenden Grundsteuer zu Änderungen kommen.
Die Gemeindevertretungen der vier Gemeinden beschließen bis zum 09.12.2024 die Hebesätze ab 2025 für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Diese werden sodann am 10.12.2024 auf unserer Homepage (www.amtcarbaek.de) öffentlich bekanntgemacht und auch im Mitteilungsblatt am 24. Januar 2025 veröffentlicht.
Alle bislang gültigen Grundsteuerbescheide (A, B und Ersatzbemessung) enden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 und werden ab dem 01.01.2025 unwirksam!
Zu Ihrer Entlastung und zur Entlastung der Amtskasse bitten wir Sie, den Erlass und den Zugang der neuen Grundsteuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2025 abzuwarten.
Bestehende Daueraufträge bitten wir zu stornieren sowie von vorzeitigen Überweisungen abzusehen.
Wir bedanken uns bei allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für ihr Verständnis und ihre Geduld.
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