Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Verwaltungsgerichte
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind alle 5 Jahre ehrenamtliche Richter für die Verwaltungsgerichte aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte zu wählen. Da die 5-jährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2025 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wurde durch den Gerichtspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Kreisfreien Städte und Landkreise aufgeteilt. Mit den Vorschlagslisten der Landkreise soll mindestens die doppelte Anzahl an Vorschlägen bei den Gerichten eingereicht werden. Die Vorschlagslisten werden über die Gemeinden durch die Landkreisen und kreisfreien Städten beim Gerichtspräsidenten eingereicht.
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