Wählen mit Stimmzettelschablone

Die Landeswahlleitung M-V informiert:

Wählen mit Stimmzettelschablone

Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden in Mecklenburg-Vorpommern
zur Landtagswahl 2026 Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verein 
Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BSVMV e. V.) teilt Landeswahlleiter 
Dr. Christian Boden mit, dass die Stimmzettelschablone blinden und 
sehbehinderten Wahlberechtigten ermöglicht, ihre Stimme ohne 
Unterstützung durch eine Vertrauensperson abzugeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – 
auch ohne Mitglied zu sein – bei der Landesgeschäftsstelle des BSVMV e. V. anfordern: 

Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381 - 778980
E-Mail:

 

Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone 
und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Funktion
einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. 
Als Orientierungshilfe sind die Stimmzettel beim Einlegen in die Schablone an der rechten
oberen Ecke abgeschnitten oder gelocht. In Übereinstimmung mit den zugelassenen 
Wahlvorschlägen enthält die Stimmzettelschablone in einer senkrechten Reihe angeordnet Löcher,
die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind.

Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen 
versehen sind, kann der gesuchte Wahlvorschlag gefunden und so die Stimme für
den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden. 

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können damit am Wahltag in der 
Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. 
Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, 
damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es jedoch auch weiterhin freigestellt, 
sich von einer Person ihres Vertrauens bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen. 
Dies kann auf Wunsch der wahlberechtigten Person auch ein Mitglied des Wahlvorstandes
im jeweiligen Wahllokal sein. 

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten
der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/. 

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Carbäk
Mi, 02. September 2026

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